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22.02.2019

„Wahlrecht ist Menschenrecht“: Caritas fordert schnelle Teilnahme für Menschen mit Behinderung

Markus Pflüger fordert ein schnelles Wahlrecht für bisher ausgeschlossene Menschen mit Behinderung. Foto: Caritas/Esser

Eichstätt. (pde) – Menschen mit Behinderung, egal welcher Art, dürfen grundsätzlich nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. Das fordert der Caritasverband für die Diözese Eichstätt angesichts der Tatsache, dass politische Bestrebungen, dies zu erreichen, erneut gescheitert sind. Und umso freut sich der Verband darüber, dass das Bundesverfassungsgericht einen pauschalen Ausschluss nun als verfassungswidrig erklärt hat und Regelungen zum Wahlrecht geändert werden müssen. „Über 80.000 Menschen, die in Deutschland nicht wählen dürfen, sollen endlich gleichberechtigt an politischen Entscheidungen teilnehmen können“, erklärt Markus Pflüger. Er ist Leiter des Caritas-Zentrums St. Vinzenz in Ingolstadt und Sprecher für Behindertenhilfe beim Caritasverband.

Pflüger hält es für nicht tragbar, dass vor kurzem erneut Gesetzesinitiativen zur Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse in den Ausschüssen des Bundestages abgesetzt wurden. „Dadurch können sich bestimmte Personen an der bevorstehenden wichtigen Europawahl im Mai 2019 nicht beteiligen“, bedauert Pflüger. Er hofft, dass dies nach dem neuen Urteil nun doch noch schnell möglich wird. Denn „Wahlrecht ist ein Menschenrecht“. Pflüger stellt sich damit hinter den Deutschen Caritasverband und den Bundesfachverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie. Diese fordern seit langem, bestehende Wahlausschlüsse von Menschen mit Behinderung in den Bundes-, Landes- und Kommunalwahlgesetzen aufzuheben. Vom Wahlrecht ausgenommen sind derzeit Personen, für die eine rechtliche Betreuung in allen Angelegenheiten eingesetzt ist. Ausgeschlossen sind auch jene, die sich wegen einer Anordnung hinsichtlich einer fehlenden strafrechtlichen Verantwortlichkeit im sogenannten Maßregelvollzug einer Psychiatrie befinden. Pflüger kritisiert: „Wer aufgrund eines Vergehens im Gefängnis sitzt, darf wählen. Wer sich wegen Schuldunfähigkeit auf richterliche Anordnung in einer psychiatrischen Klinik aufhält, hingegen nicht. Das verstehen die betroffenen Menschen zu Recht nicht.“

Mehrere Jahre lang hat das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit der bestehenden Wahlrechtsausschlüsse in den geltenden Wahlgesetzen geprüft. Sechs Menschen, die von den vergangenen Bundestagswahlen ausgeschlossen waren, hatten geklagt. Der Deutsche Caritasverband und einige Träger der Behindertenhilfe haben sie dabei unterstützt. Pflüger verweist darauf, dass Deutschland im Jahr 2009 die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen ratifizierte. Diese verpflichtet die Vertragsstaaten, Menschen mit Behinderung die gleichen, auch politischen Rechte zu garantieren wie anderen Menschen. „Um das tatsächlich für viele Betroffene zu verwirklichen, müssen zum Beispiel auch barrierefreie Zugänge zu den Wahllokalen, Wahlunterlagen in Leichter Sprache und Vorlesefunktionen für blinde und sehbehinderte Menschen ermöglicht werden. Doch vor allem müssen auch alle teilnehmen dürfen“, erklärt der Sprecher des Caritasverbandes für Behindertenhilfe.

 

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