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14.10.2020

Kreative Ideen trotz Einschränkungen sind gefragt: Friedhofsgänge an Allerheiligen sind mit maximal 200 Personen zulässig

An Allerheiligen besuchen viele Katholiken die Gräber ihrer Angehörigen. In diesem Jahr werden auch die Friedhofsgänge durch Corona überschattet sein. pde-Foto: Maria Gabler.

Eichstätt. (pde) - Das bevorstehende Hochfest Allerheiligen wird von Einschränkungen durch die Coronapandemie geprägt sein. In einem Schreiben an die Priester und pastoralen Mitarbeiter des Bistums Eichstätt zeigt sich der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke erfreut, dass zahlreich kreative Initiativen im Bistum Eichstätt entstanden sind, die beispielsweise auf digitalem Weg Kontakte und Begegnungen aufrecht erhalten.

Er erinnert jedoch auch daran, dass die bevorstehenden Tage Allerheiligen und Allerseelen unter den gegenwärtigen Bedingungen eine „praktische Herausforderung“ seien.

Der Eichstätter Generalvikar, Pater Michael Huber, nimmt den Rundbrief des Bischofs zum Anlass, auf die konkreten Bedingungen für die Gottesdienste an Allerheiligen und Allerseelen hinzuweisen. So sind bei allen Gottesdiensten und insbesondere bei der nachmittäglichen Andacht mit Totengedenken und Gräbersegnung die zu diesem Zeitpunkt an dem jeweiligen Ort geltenden Schutz- und Hygienevorschriften einzuhalten. Dazu gehört bei Gottesdiensten im Freien eine Begrenzung der Teilnehmerzahl auf höchstens 200 Personen bei einem Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen.

Für den Fall, dass die zulässige Höchstzahl an Teilnehmern und Teilnehmerinnen voraussichtlich überschritten werden würde, empfiehlt das Schreiben an die Gemeinden einige Alternativszenarien. Dazu gehört beispielsweise die Erhöhung der Anzahl der gottesdienstlichen Feiern. Es ist auch möglich, dass die Gräbersegnung an Allerheiligen zu einem Zeitpunkt vorgenommen wird, der nicht bekanntgegeben wird, möglicherweise auch erst an einem Tag in der Woche nach dem Allerheiligenfest. Für diesen Fall werden die Gläubigen eingeladen, den Friedhofsgang individuell zu gestalten. Entsprechende Anregungen werden den Gemeinden zur Verfügung gestellt.

Die Regelungen gelten sinngemäß auch für Feiern rund um das Fest des Heiligen Martin am 11. November und am Volkstrauertag am 15. November. Der Gottesdienst an diesen Tagen sollte nach Möglichkeit im Freien gefeiert werden. Dabei sind die Regelungen für Gottesdienste unter freiem Himmel zu befolgen: Maximal 200 Personen bei 1,5 Metern Abstand.

Hinweise an die Pfarrgemeinden zur bevorstehenden Advents- und Weihnachtszeit werden derzeit erarbeitet. Es soll Anregungen für Wortgottesdienste, Hausgottesdienste, Jugendgottesdienste, Kindermetten und Krippenspiele, sowie eine Ideenbörse mit Beispielen und Materialien und Hinweise für das Streaming von Gottesdiensten geben. Auch die Sternsingeraktion zu Beginn des neuen Jahres soll mit entsprechenden Auflagen stattfinden.

Die genauen Regelungen sind unter www.bistum-eichstaett.de/coronavirus nachzulesen.

 

Hinweis: Die Begrenzung auf 200 Personen wurde mittlerweile aufgenommen, siehe Pressetext vom 16.10.2020

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