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✟ 2. SONNTAG DER OSTERZEIT oder SONNTAG DER GÖTTLICHEN BARMHERZIGKEIT

7. April 2024

Weißer Sonntag

Der G des hl. Johannes Baptist de la Salle entfällt in diesem Jahr.

Off von der Osteroktav, Te Deum, 2. Vp vom So

W M vom Sonntag, Gl, Cr, Oster-Prf I, in den Hg I–III eig Einschübe, feierlicher Schlusssegen und Entlassungsruf: MB Karwoche und Osteroktav 314 bzw. 317 (Segensgebet); oder: feierlicher Schlusssegen: MB II 542, Entlassungsruf: MB II 531

L1: Apg 4,32–35

APs: Ps 118,2 u. 4.16–17.18 u. 22.23–24 (Kv: 1; GL 444)

L2: 1 Joh 5,1–6

Ev: Joh 20,19–31

 

Gobleder Otto, Wittesheim, + 1936, 74 J.

Dr. Wunderle Georg, Würzburg, + 1950, 68 J.

Ehbauer Johann, Ing. Mailing, + 1980, 66 J.

Bedzsula Ludwig, Allersberg, + 1987, 66 J.

P. Lüftenegger Peter OSFS, Eichstätt, + 2020, 94 J.

Vazhapilly Sebastian, Breitenbrunn, + 2022, 75 J.

 

Hinweis: Es ist nicht möglich, die liturgischen Texte des 2. Sonntags der Osterzeit auszutauschen. Für den Oktavtag des Osterfestes sind die österlichen Schrifttexte verbindlich.

 

Hinweis: Der Ablass am Sonntag der göttlichen Barmherzigkeit wird unter den gewohnten Bedingungen (Beichte mit entschlossener Abkehr von jeder Sünde, Kommunionempfang und Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters: Vaterunser und ‚Gegrüßet seist du, Maria‘ oder ein anderes Gebet nach freier Wahl) den Gläubigen gewährt, die in einer Kirche oder einem Oratorium an einer Feier zu Ehren der göttlichen Barmherzigkeit teilnehmen oder wenigstens vor dem Allerheiligsten das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis mit dem Zusatz einer kurzen Anrufung des barmherzigen Herrn Jesus (z. B. Barmherziger Jesus, ich vertraue auf dich!) beten.

Ein Teilablass wird den Gläubigen gewährt, wenn sie mit reuigem Herzen eine der rechtmäßig genehmigten Anrufungen an den barmherzigen Herrn Jesus richten.

(Rom, 29.6.2002; AAS 94, 2002, 634–636)

 

Festfreie Tage der Osterzeit:

Als Messformulare stehen zur Wahl:

Messe vom Wochentag in der Osterzeit

Messe eines Heiligen, der an diesem Tag im Kalender verzeichnet ist

Nur in Ausnahmefällen:

Messen für ein besonderes Anliegen

Votivmessen

Messen für Verstorbene (z. B. erstes Jahresgedächtnis, vgl. AEM 337)

Wenn nicht anders angegeben, wird während der Osterzeit in der Regel eine der Oster-Prf II-V gewählt.

Die Perikopen aus dem Werktagslektionar haben im allgemeinen den Vorzug, wobei der Priester bei nicht täglicher Messe mit derselben Gemeinde eine geeignete Auswahl innerhalb der jeweiligen Woche treffen soll (vgl. dazu AEM 319 und Messlektionar I, Pastorale Einführung S. 31 Nr. 82f.)